Willkommen bei Ihrer Steuerkanzlei Albrecht
Über 40 Jahre Steuerkompetenz in Schrobenhausen!
Im Dreieck München/Augsburg/Ingolstadt und verkehrstechnisch günstig direkt an der B 300 gelegen, betreuen wir seit 1973 kleine und mittelständische Betriebe der unterschiedlichsten Rechtsformen. Unsere Mandanten kommen aus den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistung, sowohl alt eingesessene Firmen als auch Existenzgründer.
Auch als Privatperson sind Sie bei uns willkommen, wir unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung, z.B. bei umfangreichen Werbungskosten als Arbeitnehmer oder bei Vermietungseinkünften.
Gerne erstellen wir die komplette Lohn- und Finanzbuchhaltung für Sie. Sie können uns aber auch nur mit der Bearbeitung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen beauftragen, weil Sie Ihre Buchhaltung in Eigenregie erledigen. Bei rechtlichen Fragen können wir Sie an die Anwälte unserer Kooperationskanzleien verweisen.
Wenn Ihnen der persönliche Kontakt in einer kleinen Kanzlei wichtig ist, dann sind Sie bei uns richtig.
Wir freuen uns auf Sie!
Karin Albrecht
Doris Albrecht
Stefanie Albrecht
Meilensteine der Kanzlei Albrecht
- 1974 – Gründung als Einzelunternehmen durch Karin Albrecht in Schrobenhausen, Ortsteil Dreilinden
- 1982 – Eintritt der Tochter Doris als Auszubildende
- 1982 – Umzug der Kanzlei in den Ortsteil Mühlried
- 1983 – Eintritt von Sohn Jürgen als Auszubildender
- 1988 – Gründung der Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
- 1996 – Bestellung von Doris Albrecht zur Steuerberaterin
- 2002 – Umzug in den Neubau im Gewerbegebiet Mühlried
- 2014 – Eintritt der Enkelin Stefanie als Werkstudentin
- 2017 – Bestellung von Stefanie Albrecht zur Steuerberaterin
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Jahresabschluss
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und Limited)
Körperschaftsteuer
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Umsatzsteuer
Gewerbesteuer
Einkommensteuer
Betriebswirtschaftliche Beratung
Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler
Gesellschaftsgründungen
Unternehmensberatung
Zusätzlich arbeiten wir in enger Kooperation mit Rechtsanwälten und Steuerberatern:
Anton Prücklmair
Rechtsanwalt
Zur Mühle 10
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441 495966
Fax: 08441 495962
E-Mail: kanzlei[at]pruecklmair.de
prof englert + partner
Rechtsanwälte PartGmbB
Lenbachstr. 40
86529 Schrobenhausen
Tel: 08252 / 40722-20
Fax: 08252 / 40722-50
www.englert.legal
Peter und Silke von der Grün
Rechtsanwälte
Schützenstr. C 190
86633 Neuburg
Tel.: 08431 5383-0
Fax: 08431 5383-13
www.bau-arbeitsrecht.de
Anton Prücklmair
Rechtsanwalt
Zur Mühle 10
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441 495966
Fax: 08441 495962
E-Mail: kanzlei[at]pruecklmair.de
prof englert + partner
Rechtsanwälte PartGmbB
Lenbachstr. 40
86529 Schrobenhausen
Tel: 08252 / 40722-20
Fax: 08252 / 40722-50
www.englert.legal
Peter und Silke von der Grün
Rechtsanwälte
Schützenstr. C 190
86633 Neuburg
Tel.: 08431 5383-0
Fax: 08431 5383-13
www.bau-arbeitsrecht.de
Unser Team
Marion Schleipfer
Steuerfachangestellte
Bianca Schmalz
Steuerfachangestellte
Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Helga Köhler
Bürokauffrau
Petra Vater
Industriekauffrau
Jürgen Albrecht
Sachbearbeiter
für Arbeitnehmer und Privatleute
Claudia Albrecht
Sachbearbeiterin
Petra Winkler
Bilanzbuchhalterin
Brigitte Haas
Kanzleisekretärin
Manuela Gräbener
Bilanzbuchhalterin Freie Mitarbeit
Kontakt
Anschrift:
Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rinderhofer Breite 17
86529 Schrobenhausen
Kontakt:
Telefon: 08252 90983-0
Fax: 08252 90983-25
e-Mail: office[at]albrecht-steuerbuero.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag durchgehend von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Besprechungstermine ausschließlich nur nach telefonischer Vereinbarung!
- Erbfolge und Testament [Update]
- Berliner Testament [Update]
- Belege für die Einkommensteuerberatung 2023
- Weitere Merkblätter und Checklisten »
- Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen
- Beratungscheck
- Besteuerung der Rentner und Pensionäre
- Besteuerungsverfahren
- Eingetragene Lebenspartner
- Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
- Erbschaftsteuer
- Familienförderung
- Gesundheitskosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Heizungsgesetz - GEG-Novelle
- Inflationsausgleichsprämie
- Jobticket und Deutschlandticket: Steuerliche Aspekte
- Korrekturverfahren
- Kryptowährungen
- Meldepflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Scheidung
- Schenkungsteuer
- Sonderausgaben
- Steuerberaterkosten
- Steuerentlastungen 2023
- Vereine
- Verträge zwischen nahen Angehörigen
- Wohn-Riester
- Mitarbeiterbeteiligung
- Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer
- Steuergünstige Gehaltszuwendungen
- Weitere Merkblätter und Checklisten »
- A1-Bescheinigung
- Arbeitszeitregelungen
- Beruflich genutztes Arbeitszimmer
- Beschäftigung von Schülern und Studenten
- Besteuerung der Rentner und Pensionäre
- Betriebliche Altersversorgung
- Bildungskosten für Beruf und Studium
- Corona-Krise und Virusepidemien
- Doppelte Haushaltsführung
- Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
- Flüchtlinge als Arbeitnehmer
- Führung eines Fahrtenbuchs
- Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
- Gutscheine und Tankkarten
- Homeoffice
- Hotelübernachtung: Umsatzsteuerliche Besonderheiten
- Incentives
- Inflationsausgleichsprämie
- Jobticket und Deutschlandticket: Steuerliche Aspekte
- Kurzarbeitergeld
- Lohnsteuerklassen - Faktorverfahren
- Mindestlohn
- Minijobber und Aushilfskräfte
- Reisekosten
- Scheinselbständigkeit
- Sozialversicherungen
- Steuerentlastungen 2023
- Transparente Arbeitsbedingungen
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Verträge zwischen nahen Angehörigen
- Photovoltaikanlagen
- Hausbesitzer
- Sonderabschreibung nach § 7b EStG
- Weitere Merkblätter und Checklisten »
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungskosten
- Bauabzugsteuer
- Energetische Sanierung nach § 35c EStG
- Ferienimmobilien
- Grundsteuererlass
- Grundsteuerreform
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Heizungsgesetz - GEG-Novelle
- Immobilienübertragung
- Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht
- Verträge zwischen nahen Angehörigen
- Wohn-Riester
- Elektronische Rechnungen
- Kasse und Kassenprüfung mit Checkliste
- Verfahrensdokumentation
- Weitere Merkblätter und Checklisten »
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Anforderungen an eine Rechnung
- Arztpraxis und Vertragsarztzulassung
- Aufbewahrungspflichten
- Bauabzugsteuer
- Besteuerungsverfahren
- Betriebsprüfung
- Brexit & Umsatzsteuer
- Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Buchführungs- und bilanzierungspflichtige Mandanten
- Corona-Krise und Virusepidemien
- Corona-Krise: Liquiditätshilfen
- Corona-Krise: Steuerliche Maßnahmen
- Differenzbesteuerung
- Doppelte Haushaltsführung
- DSGVO
- E-Bilanz
- Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
- Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen
- Existenzgründung
- Fahrzeugnutzung durch Unternehmer
- Fernverkaufsregelung
- Führung eines Fahrtenbuchs
- Gemeinnützige Gesellschaften
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
- GmbH & Co. KG
- GmbH-Geschäftsführer
- GmbH-Pensionszusagen
- GmbH: Auflösung, Liquidation und Beendigung
- GoBD
- Homeoffice
- Hotelübernachtung: Umsatzsteuerliche Besonderheiten
- Incentives
- Insolvenz und Steuern
- Inventur
- Investitionsabzugsbetrag
- Kleinunternehmerregelung
- Konjunkturpaket 2020 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
- Korrekturverfahren
- Kryptowährungen
- Kurzarbeitergeld
- KöMoG
- Künstlersozialabgabe
- Land- und Forstwirtschaft
- Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht
- Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
- MoPeG
- Nicht buchführungspflichtige Mandanten
- Ordnungsgemäße Kassenführung
- OSS-Verfahren
- Photovoltaikanlagen
- Quick Fixes
- Reihengeschäfte: Leitlinien für die Praxis
- Reisekosten
- Reverse-Charge
- Scheinselbständigkeit
- Sonderbetriebsausgaben bei Gesellschaftern
- Sozialversicherungen
- Steuerabzug nach § 50a EStG
- Taxigewerbe
- Transparenzregister & Geldwäscheprävention
- Umsatzsteuer bei Aufsichtsräten
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
- Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei Heilberufen
- Umsatzsteuererhöhung 2021
- Umsatzsteuersenkung 2020
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Unterlagen für die Jahresbuchhaltung
- Unternehmensformen und Steuerbelastung im Vergleich
- Verdeckte Gewinnausschüttung
- Vorratsbewertung
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Überbrückungshilfe für KMU (1. Phase)
- Überbrückungshilfe II & November-/Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe III & Neustarthilfe
- Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus
- Überbrückungshilfe IV & Neustarthilfe 2022
- Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung
Gemäß § 6 TDG – Teledienstgesetz:
Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registergericht:
Ingolstadt
HR B 101093
Geschäftsführer:
Steuerberaterin Karin Albrecht
Steuerberaterin Doris Albrecht
Gemeinsame Anschrift:
Rinderhofer Breite 17 – 86529 Schrobenhausen
Telefon 08252 90983-0 Fax 08252 90983-25
e-Mail: office[at]albrecht-steuerbuero.de
Web: www.albrecht-steuerbuero.de
Domaininhaber:
Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rinderhofer Breite 17- 86529 Schrobenhausen
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer München
Nederlinger Str. 9, 80638 München
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Steuerberatungsgesellschaft und Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern, verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
- Steuerberatergebührenverordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer München sowie bei der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden.
Es gelten die Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
Die Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teilzunehmen.