
Willkommen bei Ihrer Steuerkanzlei Albrecht
Über 40 Jahre Steuerkompetenz in Schrobenhausen!
Im Dreieck München/Augsburg/Ingolstadt und verkehrstechnisch günstig direkt an der B 300 gelegen, betreuen wir seit 1973 kleine und mittelständische Betriebe der unterschiedlichsten Rechtsformen. Unsere Mandanten kommen aus den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistung, sowohl alt eingesessene Firmen als auch Existenzgründer.
Auch als Privatperson sind Sie bei uns willkommen, wir unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung, z.B. bei umfangreichen Werbungskosten als Arbeitnehmer oder bei Vermietungseinkünften.
Gerne erstellen wir die komplette Lohn- und Finanzbuchhaltung für Sie. Sie können uns aber auch nur mit der Bearbeitung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen beauftragen, weil Sie Ihre Buchhaltung in Eigenregie erledigen. Bei rechtlichen Fragen können wir Sie an die Anwälte unserer Kooperationskanzleien verweisen.
Wenn Ihnen der persönliche Kontakt in einer kleinen Kanzlei wichtig ist, dann sind Sie bei uns richtig.
Wir freuen uns auf Sie!

Karin Albrecht

Doris Albrecht

Stefanie Albrecht
Meilensteine der Kanzlei Albrecht
- 1974 – Gründung als Einzelunternehmen durch Karin Albrecht in Schrobenhausen, Ortsteil Dreilinden
- 1982 – Eintritt der Tochter Doris als Auszubildende
- 1982 – Umzug der Kanzlei in den Ortsteil Mühlried
- 1983 – Eintritt von Sohn Jürgen als Auszubildender
- 1988 – Gründung der Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
- 1996 – Bestellung von Doris Albrecht zur Steuerberaterin
- 2002 – Umzug in den Neubau im Gewerbegebiet Mühlried
- 2014 – Eintritt der Enkelin Stefanie als Werkstudentin
- 2017 – Bestellung von Stefanie Albrecht zur Steuerberaterin
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Jahresabschluss
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und Limited)
Körperschaftsteuer
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Umsatzsteuer
Gewerbesteuer
Einkommensteuer
Betriebswirtschaftliche Beratung
Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler
Gesellschaftsgründungen
Unternehmensberatung
Zusätzlich arbeiten wir in enger Kooperation mit Rechtsanwälten und Steuerberatern:
Anton Prücklmair
Rechtsanwalt
Zur Mühle 10
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441 495966
Fax: 08441 495962
E-Mail: kanzlei[at]pruecklmair.de
prof englert + partner
Rechtsanwälte PartGmbB
Lenbachstr. 40
86529 Schrobenhausen
Tel: 08252 / 40722-20
Fax: 08252 / 40722-50
www.englert.legal
Peter und Silke von der Grün
Rechtsanwälte
Schützenstr. C 190
86633 Neuburg
Tel.: 08431 5383-0
Fax: 08431 5383-13
www.bau-arbeitsrecht.de
Anton Prücklmair
Rechtsanwalt
Zur Mühle 10
85276 Pfaffenhofen
Telefon: 08441 495966
Fax: 08441 495962
E-Mail: kanzlei[at]pruecklmair.de
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Rechtsanwälte PartGmbB
Lenbachstr. 40
86529 Schrobenhausen
Tel: 08252 / 40722-20
Fax: 08252 / 40722-50
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Peter und Silke von der Grün
Rechtsanwälte
Schützenstr. C 190
86633 Neuburg
Tel.: 08431 5383-0
Fax: 08431 5383-13
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Unser Team

Marion Schleipfer
Steuerfachangestellte

Bianca Schmalz
Steuerfachangestellte
Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

Helga Köhler
Bürokauffrau

Petra Vater
Industriekauffrau

Jürgen Albrecht
Sachbearbeiter
für Arbeitnehmer und Privatleute

Claudia Albrecht
Sachbearbeiterin

Petra Winkler
Bilanzbuchhalterin

Brigitte Haas
Kanzleisekretärin

Manuela Gräbener
Bilanzbuchhalterin Freie Mitarbeit
Kontakt
Anschrift:
Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rinderhofer Breite 17
86529 Schrobenhausen
Kontakt:
Telefon: 08252 90983-0
Fax: 08252 90983-25
e-Mail: office[at]albrecht-steuerbuero.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag durchgehend von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Besprechungstermine ausschließlich nur nach telefonischer Vereinbarung!
- Private Veräußerungsgeschäfte [Update]
- Haushaltsnahe Dienstleistungen [Update]
- Belege für die Einkommensteuerberatung 2022
- Weitere Merkblätter und Checklisten »
- Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen
- Beratungscheck
- Besteuerung der Rentner und Pensionäre
- Besteuerungsverfahren
- Eingetragene Lebenspartner
- Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
- Erbschaftsteuer
- Familienförderung
- Gesundheitskosten
- Inflationsausgleichsprämie
- Jobticket und Deutschlandticket: Steuerliche Aspekte
- Kryptowährungen
- Meldepflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze
- Scheidung
- Schenkungsteuer
- Sonderausgaben
- Steuerberaterkosten
- Steuerentlastungen 2023
- Vereine
- Verträge zwischen nahen Angehörigen
- Wohn-Riester
- Jobticket und Deutschlandticket: Steuerliche Aspekte
- Beschäftigung von Schülern und Studenten [Update]
- Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
- Weitere Merkblätter und Checklisten »
- A1-Bescheinigung
- Arbeitszeitregelungen
- Beruflich genutztes Arbeitszimmer
- Besteuerung der Rentner und Pensionäre
- Betriebliche Altersversorgung
- Bildungskosten für Beruf und Studium
- Corona-Krise und Virusepidemien
- Doppelte Haushaltsführung
- Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
- Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer
- Flüchtlinge als Arbeitnehmer
- Führung eines Fahrtenbuchs
- Gutscheine und Tankkarten
- Homeoffice
- Hotelübernachtung: Umsatzsteuerliche Besonderheiten
- Incentives
- Inflationsausgleichsprämie
- Kurzarbeitergeld
- Lohnsteuerklassen - Faktorverfahren
- Mindestlohn
- Minijobber und Aushilfskräfte
- Mitarbeiterbeteiligung
- Reisekosten
- Scheinselbständigkeit
- Sozialversicherungen
- Steuerentlastungen 2023
- Steuergünstige Gehaltszuwendungen
- Transparente Arbeitsbedingungen
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- Verträge zwischen nahen Angehörigen
- Kleinunternehmerregelung
- Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung [Update]
- Inventur [Update]
- Weitere Merkblätter und Checklisten »
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Anforderungen an eine Rechnung
- Arztpraxis und Vertragsarztzulassung
- Aufbewahrungspflichten
- Bauabzugsteuer
- Besteuerungsverfahren
- Betriebsprüfung
- Bewertung von Vorräten nach Handels- und Steuerrecht
- Brexit & Umsatzsteuer
- Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Buchführungs- und bilanzierungspflichtige Mandanten
- Corona-Krise und Virusepidemien
- Corona-Krise: Liquiditätshilfen
- Corona-Krise: Steuerliche Maßnahmen
- Differenzbesteuerung
- Doppelte Haushaltsführung
- DSGVO
- E-Bilanz
- Elektronische Rechnungen
- Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
- Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen
- Existenzgründung
- Fahrzeugnutzung durch Unternehmer
- Fernverkaufsregelung
- Führung eines Fahrtenbuchs
- Gemeinnützige Gesellschaften
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
- GmbH & Co. KG
- GmbH-Geschäftsführer
- GmbH-Pensionszusagen
- GmbH: Auflösung, Liquidation und Beendigung
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- Homeoffice
- Hotelübernachtung: Umsatzsteuerliche Besonderheiten
- Incentives
- Insolvenz und Steuern
- Investitionsabzugsbetrag
- Kasse und Kassenprüfung mit Checkliste
- Konjunkturpaket 2020 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
- Kryptowährungen
- Kurzarbeitergeld
- KöMoG
- Künstlersozialabgabe
- Land- und Forstwirtschaft
- Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht
- Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
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- Ordnungsgemäße Kassenführung
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- Photovoltaikanlagen [Update]
- Quick Fixes
- Reihengeschäfte: Leitlinien für die Praxis
- Reisekosten
- Reverse-Charge
- Scheinselbständigkeit
- Sozialversicherungen
- Steuerabzug nach § 50a EStG
- Taxigewerbe
- Transparenzregister & Geldwäscheprävention [Update]
- Umsatzsteuer bei Aufsichtsräten
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
- Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei Heilberufen
- Umsatzsteuererhöhung 2021
- Umsatzsteuersenkung 2020
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Unterlagen für die Jahresbuchhaltung
- Unternehmensformen und Steuerbelastung im Vergleich
- Verdeckte Gewinnausschüttung
- Verfahrensdokumentation
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Überbrückungshilfe für KMU (1. Phase)
- Überbrückungshilfe II & November-/Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe III & Neustarthilfe
- Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus
- Überbrückungshilfe IV & Neustarthilfe 2022
Gemäß § 6 TDG – Teledienstgesetz:
Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registergericht:
Ingolstadt
HR B 101093
Geschäftsführer:
Steuerberaterin Karin Albrecht
Steuerberaterin Doris Albrecht
Gemeinsame Anschrift:
Rinderhofer Breite 17 – 86529 Schrobenhausen
Telefon 08252 90983-0 Fax 08252 90983-25
e-Mail: office[at]albrecht-steuerbuero.de
Web: www.albrecht-steuerbuero.de
Domaininhaber:
Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rinderhofer Breite 17- 86529 Schrobenhausen
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer München
Nederlinger Str. 9, 80638 München
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Steuerberatungsgesellschaft und Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern, verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
- Steuerberatergebührenverordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer München sowie bei der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden.
Es gelten die Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
Die Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teilzunehmen.