Willkommen bei Ihrer Steuerkanzlei Albrecht

Über 40 Jahre Steuerkompetenz in Schrobenhausen!

Im Dreieck München/Augsburg/Ingolstadt und verkehrstechnisch günstig direkt an der B 300 gelegen, betreuen wir seit 1973 kleine und mittelständische Betriebe der unterschiedlichsten Rechtsformen. Unsere Mandanten kommen aus den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistung, sowohl alt eingesessene Firmen als auch Existenzgründer.

Auch als Privatperson sind Sie bei uns willkommen, wir unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung, z.B. bei umfangreichen Werbungskosten als Arbeitnehmer oder bei Vermietungseinkünften.

Gerne erstellen wir die komplette Lohn- und Finanzbuchhaltung für Sie. Sie können uns aber auch nur mit der Bearbeitung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen beauftragen, weil Sie Ihre Buchhaltung in Eigenregie erledigen. Bei rechtlichen Fragen können wir Sie an die Anwälte unserer Kooperationskanzleien verweisen.

Wenn Ihnen der persönliche Kontakt in einer kleinen Kanzlei wichtig ist, dann sind Sie bei uns richtig.

Wir freuen uns auf Sie!

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Karin Albrecht

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Doris Albrecht

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Stefanie Albrecht

Meilensteine der Kanzlei Albrecht

  • 1974 – Gründung als Einzelunternehmen durch Karin Albrecht in Schrobenhausen, Ortsteil Dreilinden
  • 1982 – Eintritt der Tochter Doris als Auszubildende
  • 1982 – Umzug der Kanzlei in den Ortsteil Mühlried
  • 1983Eintritt von Sohn Jürgen als Auszubildender
  • 1988Gründung der Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • 1996Bestellung von Doris Albrecht zur Steuerberaterin
  • 2002Umzug in den Neubau im Gewerbegebiet Mühlried
  • 2014Eintritt der Enkelin Stefanie als Werkstudentin
  • 2017Bestellung von Stefanie Albrecht zur Steuerberaterin

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Jahresabschluss

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und Limited)

  • Körperschaftsteuer

  • Finanz- und Lohnbuchhaltung

  • Umsatzsteuer

  • Gewerbesteuer

  • Einkommensteuer

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler

  • Gesellschaftsgründungen

  • Unternehmensberatung

Zusätzlich arbeiten wir in enger Kooperation mit Rechtsanwälten und Steuerberatern:

Anton Prücklmair
Rechtsanwalt

Zur Mühle 10
85276 Pfaffenhofen

Telefon: 08441 495966
Fax: 08441 495962
E-Mail: kanzlei[at]pruecklmair.de

prof englert + partner
Rechtsanwälte PartGmbB

Lenbachstr. 40
86529 Schrobenhausen

Tel: 08252 / 40722-20
Fax: 08252 / 40722-50
www.englert.legal

Peter und Silke von der Grün
Rechtsanwälte

Schützenstr. C 190
86633 Neuburg

Tel.: 08431 5383-0
Fax: 08431 5383-13
www.bau-arbeitsrecht.de

Anton Prücklmair
Rechtsanwalt

Zur Mühle 10
85276 Pfaffenhofen

Telefon: 08441 495966
Fax: 08441 495962
E-Mail: kanzlei[at]pruecklmair.de

prof englert + partner
Rechtsanwälte PartGmbB

Lenbachstr. 40
86529 Schrobenhausen

Tel: 08252 / 40722-20
Fax: 08252 / 40722-50
www.englert.legal

Peter und Silke von der Grün
Rechtsanwälte

Schützenstr. C 190
86633 Neuburg

Tel.: 08431 5383-0
Fax: 08431 5383-13
www.bau-arbeitsrecht.de

Unser Team

Marion Schleipfer

Steuerfachangestellte


Bearbeitung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen

Bianca Schmalz

Steuerfachangestellte


Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen,
Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

Helga Köhler

Bürokauffrau


Bearbeitung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen

Petra Vater

Industriekauffrau


Bearbeitung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen

Jürgen Albrecht

Sachbearbeiter


Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen
für Arbeitnehmer und Privatleute

Claudia Albrecht

Sachbearbeiterin


Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen

Petra Winkler

Bilanzbuchhalterin


Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

Brigitte Haas

Kanzleisekretärin


Unsere gute Fee

Manuela Gräbener

Bilanzbuchhalterin Freie Mitarbeit


Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
 

Kontakt

Anschrift:

Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rinderhofer Breite 17
86529 Schrobenhausen

Kontakt:

Telefon: 08252 90983-0
Fax: 08252 90983-25
e-Mail: office[at]albrecht-steuerbuero.de

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag durchgehend von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Besprechungstermine ausschließlich nur nach telefonischer Vereinbarung!

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden!

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    • Belege für die Einkommensteuerberatung 2023
    • Besteuerung der Rentner und Pensionäre
    • Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
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    • Steuergünstige Gehaltszuwendungen
    • Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
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    • Photovoltaikanlagen
    • Hausbesitzer
    • Sonderabschreibung nach § 7b EStG
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    • Abgeltungsteuer
    • InvStG 2018
    • Kapitallebensversicherung
    • Kontrollen bei Kapitalanlagen und Selbstanzeige
    • Elektronische Rechnungen
    • Kasse und Kassenprüfung mit Checkliste
    • Verfahrensdokumentation  [Update]
    • Weitere Merkblätter und Checklisten »

    Gemäß § 6 TDG – Teledienstgesetz:

    Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH

    Registergericht:
    Ingolstadt
    HR B 101093

    Geschäftsführer:
    Steuerberaterin Karin Albrecht
    Steuerberaterin Doris Albrecht

    Gemeinsame Anschrift:
    Rinderhofer Breite 17 – 86529 Schrobenhausen
    Telefon 08252 90983-0 Fax 08252 90983-25

    e-Mail: office[at]albrecht-steuerbuero.de
    Web: www.albrecht-steuerbuero.de

    Domaininhaber:
    Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH
    Rinderhofer Breite 17- 86529 Schrobenhausen

    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Steuerberaterkammer München
    Nederlinger Str. 9, 80638 München

    Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Steuerberatungsgesellschaft und Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern, verliehen.
    Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen:

    • Steuerberatungsgesetz
    • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
    • Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
    • Steuerberatergebührenverordnung

    Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer München sowie bei der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden.

    Es gelten die Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

    Die Albrecht Steuerberatungsgesellschaft mbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teilzunehmen.